Für den sicheren Betrieb von Krananlagen bieten wir, herstellerunabhängig, die Sachkundigen-Prüfung nach DGUV 52/54 an. Mit dieser verpflichtenden, mindestens einmal jährlich stattfinden Prüfung erhält der Betreiber die Sicherheit, im Einklang mit den geltenden Vorschriften seine Krananlagen und Hebezeuge zu nutzen. Bei dieser Überprüfung können kleinere Mängel behoben und bei größeren Mängeln ein unentgeltliches Reparaturangebot unterbreitet werden. Selbstverständlich erstellen wir auch eine Berechnung der Restnutzungsdauer von Serienhebezeugen.
Die erforderlichen Ersatzteile können wir aus unseren eigenen Lagebeständen oder direkt vom Hersteller beziehen. Auch hier arbeiten wir mit allen namhaften Herstellern von Krananlagen zusammen.
Alle Arbeiten werden durch sachkundige und geschulte Mitarbeiter durchgeführt, und im Kranprüfbuch des Kunden dokumentiert. Sollten keine Prüfbücher mehr vorhanden sein, sind wir bei der Erstellung eines Ersatzprüfbuches gerne behilflich.